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Dienstag, 29. Juni 2021

Zoll und Einfuhrabgaben beim Online-Einkaufen in den USA, China und anderen Nicht-EU-Ländern

So wie man nach dem Urlaub vom Zoll zur Kasse gebeten wird, wenn man mehr Waren mitbringt, als die jeweilige Einfuhr-Freigrenze erlaubt, so muss man auch für Waren, die man online im Nicht-EU-Ausland bestellt, Einfuhrabgaben bezahlen. Hier erfahren Sie, wie das geht und welche Einfuhrabgaben ab welcher Freigrenze anfallen. (zuletzt aktualisiert am 29.6.2021 wegen neuer Regeln ab 1. Juli 2021)

Lieferung von Jeffree Star Cosmetics aus den USA nach Zollabwicklung endlich da
Alles, was aus einem Nicht-EU-Land geliefert wird, wird vom deutschen Zoll kontrolliert. Nur wenn der Sachwert unter den Schwellenwerten für Einfuhrumsatzsteuer und Zoll liegt und es sich nicht um hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder Kaffee handelt, fallen keine Einfuhrabgaben an.
Achtung, ab 1. Juli 2021 fallen einige Schwellenwerte weg und Gebühren werden ab dem ersten Euro Sachwert berechnet.

Im Internet locken die neuesten Elektronik-, Sportmode-, Hautpflege- und Beauty-Artikel aus den USA oder preisgünstiger Haarschmuck, Elektronikzubehör, Bastelbedarf, Boho-Mode, Modeschmuck und vieles andere aus China. Mit einem Klick sind sie im Einkaufswagen. Geht man zur virtuellen Kasse stutzt man kurz angesichts der hohen Versandkosten, an die man nicht gedacht hatte, aber nach einem Schulterzucken und zwei weiteren Klicks sind die Waren bestellt und sogar schon bezahlt (beispielsweise mit Paypal). Dann heißt es warten, denn die Lieferung von soweit her kann dauern – eine Expresslieferung hätte sie zwar beschleunigt, verursacht aber weitere Kosten und ist anscheinend auch nicht bei jedem Anbieter zuverlässig schneller. Also wartet man. Und während man sich fragt, wo die Bestellung denn nun bleibt und ob das eine seriöse Firma war, bei der man bestellt hat, liegt plötzlich ein Schreiben vom Zollamt im Briefkasten. Es folgt das böse Erwachen für alle, die die Forderungen des deutschen Zolls (Einfuhrabgaben) verdrängt hatten.

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Beim Kauf in Nicht-EU-Ländern fallen zusätzliche Kosten an

Beliebte Nicht-EU-Länder ("Drittländer") zum Online-Shoppen sind die USA, China, das Vereinigte Königreich (seit dem Brexit kein EU-Land mehr), Kanada und andere.

Ein wichtiger Wert für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Sachwert. Es handelt sich um den Warenpreis, wenn dieser eindeutig ausgewiesen ist. Falls die Versandkosten und anderes nicht extra aufgeführt werden, ist der Sachwert der Rechnungsbetrag, auch wenn darin Beförderungskosten und anderes (nicht eindeutig erkennbar) enthalten ist.  

Verbrauchsteuern
Auf sogenannte hochsteuerbare Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee werden grundsätzlich Verbrauchsteuern erhoben. Sie sind nationale Steuern.

Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer (beziehungsweise 7 Prozent bei Lebensmitteln, Büchern oder Gemälden) werden ab einem Sachwert von 22 Euro (beziehungsweise inoffiziell ab 26,30 Euro, siehe unten bei Kleinbetragsregelung) erhoben - und zwar auf den Sachwert plus den im Rechnungsbetrag aufgeführten Versandkosten. Wenn es sich um ein gelegentliches Geschenk einer Privatperson zu nicht kommerziellen Zwecken handelt, wird erst ab 45 Euro Warenwert eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) fällig. Liegt der Warenwert unter dem Schwellenwert, greift die Zollbefreiungsverordnung (nicht jedoch bei Alkohol, Parfums, Tabak). 
WICHTIG - neue Regel ab 1. Juli 2021: 
Die Wertgrenze, ab der die Einfuhrumsatzsteuer anfällt, fällt ab 1. Juli 2021 weg! Das bedeutet: Die Einfuhrumsatzsteuer fällt für alle Online-Einkäufe aus Nicht-EU-Ländern ab dem ersten Euro an! Lediglich bei Geschenken von Privat zu Privat bleibt die Wertgrenze von 45 Euro für die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer erhalten.

Zölle
Die eigentlichen Zölle fallen ab einem Schwellenwert von 150 Euro an, falls die Ware zollpflichtig ist. Bis zu 150 Euro Sachwert bleiben sie auch nach dem 1. Juli 2021 zollfrei (aber sind ab dem ersten Euro einfuhrumsatzsteuerpflichtig).
Ab einem Sachwert über 150 Euro werden die Verbrauchssteuer, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Basis des Zolltarifs errechnet. Die Höhe der Einfuhrabgaben ergibt sich dann aus den im Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Union und den nationalen Steuergesetzen festgelegten Abgabensätzen. Die Basis ist dann auch nicht der Sachwert, sondern der Zollwert (Wert der Ware zuzüglich der Transportkosten an die EU-Außengrenze). Bei der Berechnung des Zollwertes wird der Wechselkurs herangezogen, der am Tag der Annahme der Zollanmeldung gültig ist.

Jede Ware hat außerdem einen eigenen Zollsatz (in Prozent), beispielsweise textile Bekleidung: 12 % Zoll, Kosmetikprodukte: 0 bis 6,5 % Zoll, Fantasieschmuck: 4 % Zoll, digitale Fotoapparate/Notebooks: 0 %, Objektive: 6,7 % Zoll.

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Reihenfolge der Berechnungen bei einem Warenwert über 150 Euro:
  1. Zollwert der Ware (Warenwert + Transportkosten bis zur EU-Außengrenze)
  2. Zollgebühr (Zollwert x Zollsatz)
  3. Verbrauchsteuer (Warenmenge x Verbrauchssteuersatz)
  4. Bemessungsgrundlage für EUSt (Zollwert + Zollgebühr + Verbrauchssteuer + innergemeinschatliche Beförderungskosten)
  5. Einfuhrumsatzsteuer (Bemessungsgrundlage für EUSt x Einfuhrumsatzsteuersatz)
  6. Gesamte Einfuhrabgabe
Zuerst werden Zollwert, Zoll (Zollgebühr) und Verbrauchsteuer ausgerechnet und diese sowie die innergemeinschaftlichen Beförderungskosten auf den Zollwert aufgeschlagen. Für die Gesamtsumme wird dann die Einfuhrumsatzsteuer errechnet. Zollgebühr, Verbrauchsteuer und Einfuhrumsatzsteuer werden dann addiert und müssen als Einfuhrabgabe bezahlt werden.
Kleinbetragsregelung
Liegen die errechneten Einfuhrabgaben unter 5 Euro (ab 1. Juli 2021 unter 1 Euro), verzichtet der deutsche Zoll auf die Erhebung. Wenn man das einkalkuliert, beträgt der inoffizielle Schwellenwert zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland 26,30 Euro. WICHTIG - neue Regel ab 1. Juli 2021: 
Ab 1. Juli 2021 gibt es eine neue Kleinbetragsregelung: Abgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben.


Zollbegünstigungen
Für Waren aus manchen Ländern gibt es Zollbefreiungen, dann wird beispielsweise nur die Verbrauchsteuer und/oder lediglich die Einfuhrumsatzsteuer erhoben (Länderliste).

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Meine persönliche Erfahrung als private Konsumentin mit dem Zoll

Aus dem nicht europäischen Ausland habe ich mir bisher beispielsweise bestellt: Sporthandschuhe und Make-up-Produkte (USA), Natur-Gesichtspflegemittel (Kanada), Haarschmuck und Bastelsteine (China). Die Kleinteile aus China waren so günstig, dass ich gar nicht über die (frühere Grenze von) 22 Euro kam, aber die Lieferzeit war lang. Anders mit den Produkten aus den USA: Die Lieferzeit war ebenfalls lang bei Standardlieferung, die Expresslieferung war dagegen i. d. R. sehr schnell (Beautylish), die Gebühren (Einfuhrumsatzsteuer) nicht unerheblich (wie unsere Umsatzsteuer, man muss sich angewöhnen, beispielsweise Preise in den USA als Nettopreise zu lesen, dann ist man nicht frustriert). Zudem ist die Aufregung bei jedem Mal groß, denn jedes Mal befürchtete ich, meine bestellten Waren könnten vom Zoll zurückgeschickt werden, weil ich den Termin des Zolls verpasst habe.

Nachtrag am 22.8.2020:
Als ich kürzlich bei Beautylish/USA, einem Online-Retailer für Beauty- und Make-up-Produkte vieler Marken, Make-up-Produkte von Jeffree Star bestellte, wurden die Einfuhrabgaben (in dem Fall nur Einfuhrumsatzsteuer, da unter 150 Euro) von Beautylish während des Kassenvorgangs automatisch errechnet, auf meinen Einkaufpreis aufgeschlagen und von mir als Teil der gesamten Rechnung sofort bezahlt (Versandkosten fielen keine an, da ich über der Lieferkosten-Freigrenze von Beautylish lag). Beautylish führte die Abgaben für mich ab, so dass ich als Kunde nicht mehr vom Zoll belästigt beziehungsweise meine Ware nicht vom Zoll aufgehalten oder gar zurückgeschickt wurde. Eine große Erleichterung!


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Falls die Einfuhrabgaben nicht beim Kaufvorgang einbehalten und für mich in meinem Namen abgeführt werden (wie es Beautylish.com und Beautybay.com machen), beispielsweise wenn man Accessoires und Modeartikel direkt bei einer Marke kaufen muss, die diesen Service nicht anbietet (jeffreestarcosmetics.com), ist meiner Erfahrung nach Folgendes zu empfehlen:
Man sollte in der Zeit, in der mit dem Eintreffen der Ware zu rechnen ist, täglich den Briefkasten überprüfen, denn man muss innerhalb weniger Tage auf den Bescheid vom Zoll reagieren: entweder hinfahren und die Sache persönlich regeln oder ein Formular für die nachträgliche Verzollung mithilfe von DHL ausfüllen und dieses mit Kopien der Rechnung in US-Dollar sowie der Paypal-Abrechnung mit Umrechnung in Euro zum Zollamt schicken, so dass dort nachvollzogen werden kann, was man tatsächlich in Euro bezahlt hat und um welche Art Waren es sich handelt.

Wenn der Zollwert unter 150 Euro liegt, wird nur die Einfuhrumsatzsteuer ausgerechnet, ansonsten fällt auch Zoll an. Beide Gebühren werden gleich beim Zollamt kassiert, wenn man hinfährt, oder, wenn man die Belege per Post ans Zollamt geschickt hat, kommt das Paket dann einige Zeit später per Nachnahme nach Hause und der Post-/DHL-Bote kassiert die Einfuhrabgaben plus eine Art DHL-Nachnahme-/Servicegebühr für das Abkassieren.

Nachtrag am 23.12.2020:
Wenn man Pech hat, wirft der Postbote nur einen Zettel in den Briefkasten, man sei nicht dagewesen (obwohl man neben der Klingel auf ihn gewartet hat) und man solle zu einer Post-Abholstelle kommen und das Paket abholen (ehrlich? Wenn das so einfach wäre, dann hätte man es ja gleich selbst beim Zoll abholen können). Wenn niemand zum Abholen kommt, wird das Paket an den Absender zurückgeschickt. Ich habe in der Situation ein Einschreiben per e-post an DHL geschickt, dass ich einen zweiten Zustellungsversuch wünsche - was auf dem Zettel nicht mal als Option angeboten wurde, obwohl man nicht nur die hohen Versandkosten beim Verkäufer bezahlt hat, sondern für die Nachverzollung mit Hilfe von DHL zusätzliche Abkassiergebühren anfallen. Tatsächlich wurde ein zweiter Zustellversuch unternommen und ich konnte mein Paket dann ein paar Tage später zufrieden in den Armen halten (das Geld für den Zoll und DHL habe ich wegen Corona-Abstandsregeln abgezählt in einem Umschlag an den Übergabeort gelegt). Danach kamen allerdings mehrere Mitteilungen von DHL, dass es diesen Service wegen Corona nicht mehr gibt, man müsse nun seine Pakete (wegen des Bezahlvorganges) bei der Post selbst abholen. Daher bestelle ich nun nur noch da, wo Einfuhrgebühren (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) gleich vom Verkäufer im Drittland berechnet und für mich an den Zoll abgeführt werden, denn dann kann ich mich nach dem Bestellen in Ruhe auf meine Ware freuen. 


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Bei einer meiner letzten Bestellungen in den USA habe ich erfolgreich versucht, unter 26,30 Euro (bis 30. Juni 2021inoffizieller Schwellenwert zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland) zu bleiben. Es war in diesem Fall wegen eines Rabattcodes möglich, der vorher in Social Media für eine spezielle Aktion bekanntgegeben worden war. Und unglaublich aber wahr: Die Ware war 4 Tage nach der Bestellung bei mir - und ganz ohne Zoll-Tohuwabohu. Allerdings war ich überrascht, dass der von mir gewählte Standard-Versand tatsächlich von FedEx in diesem Tempo ausgeführt wurde. Ob mein sehr erfreuliches "Kundenerlebnis" eine Ausnahme oder ein Versehen war oder ob diese Liefergeschwindigkeit bei Gerard Cosmetics die Regel ist? 

Ähnlich schnell war allerdings auch eine Standardlieferung von Beautylish im Juni 2021, bei der der Warenwert über 50 Euro lag und Beautylish die Einfuhrgebühren berechnete und für mich an den Zoll abführte. Ich bin nicht sicher, ob das bereits die sogenannte Import One Stop Shop (IOSS)-Lösung ist, von der die Generalzolldirektion in der Publikation über die Änderungen ab dem 1. Juli 2021spricht und die aber nur bis einem Warenwert bis 150 Euro anwendbar ist. Falls ja, weiß ich nicht, wie der Ablauf bei einem höheren Warenwert wäre, da meine Bestellungen immer darunter lagen. Falls das ein neues Verfahren ist und der Beförderer seine Servicepauschale für die Abgabe einer Zollanmeldung selbst zusätzlich in Rechnung stellen will (wenn er nicht mit dem Verkäufer einen entsprechenden Vertrag hat, dass der ihn dafür bezahlt), dann könnten noch einige böse Überraschungen auf die Käufer zukommen, wenn beispielsweise DHL die Waren einfach am Abholschalter hinterlegt.

Nur 4 Tage von Kalifornien nach Bayern: Ohne Zoll kann es also fix gehen - mit dem verblüffenden Tempo hatte aber offensichtlich auch Gerard Cosmetics nicht gerechnet, die Shipping-Info hatte mich mit einer langen Lieferzeit rechnen lassen.
T-Shirt aus der Cherry Blossom-Kollektion von Gamer Ninja bei Killer Merch (Kalifornien). Wenn es sich wie in diesem Fall um eine Vorabbestellung (Preorder) handelt, kommt zu der üblichen, normalerweise bei Standardlieferung sehr langen Lieferzeit (und der langsameren Abwicklung durch Corona-Bestimmungen zur Gesunderhaltung des Personals) noch die Zeitspanne zwischen Bestelldatum und offiziellem Versandbeginn hinzu. 

WICHTIGE ÄNDERUNG:

Auf der Website der Generalzolldirektion (zoll.de) heißt es zu den Änderungen ab dem 1. Juli 2021: "Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen." Ich bin gespannt, wie das funktioniert, wenn DHL doch wegen Corona gar nichts zustellt, bei dem kassiert werden muss, und wenn man selbst auch nicht abholen kann.

Meine Erfahrung: Bei den Einkäufen bei Beautylish (USA) und Beauty Bay (UK) lief es so ab: Die Abgaben an den Zoll werden beim Online-Bezahlvorgang berechnet, aufgeschlagen und einbehalten. Beide Händler (oder beauftragte Zulieferanten) bezahlten die Abgaben stellvertretend für mich, die Käuferin (Importeurin). Nachlesen kann man das bei Beautylish in deren Nutzungsbedingungen (Terms of Service, TOS), bei Beauty Bay in der Hilfe unter Lieferung & Versand (wobei es bei Beauty Bay nur um die Steuer zu gehen scheint, bei Lieferungen über 150 Euro eventuell doch noch Zoll anfallen könnte).

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Fazit

Bevor man im Nicht-EU-Ausland bestellt, sollte man sich fragen, ob die Produkte die Warterei, den möglichen zusätzlichen Aufwand (wenn man zum Zoll oder dem DHL-Abholschalter fahren muss, weil der Verkäufer die Gebührenabwicklung nicht übernimmt) und die zusätzlichen Kosten wert sind. Für langweilige Alltagsartikel würde ich mir das Tohuwabohu nicht antun, sondern nur für Besonderheiten.

Wenn man die Möglichkeit hat, sollte man bei Online-Shops bzw. Retailern bestellen, die bei der Kaufabwicklung auch gleich die Einfuhrabgaben berechnen, einbehalten und die Abführung übernehmen, so dass man sich um nichts kümmern muss. (Tipp an die deutschen Fans von Jeffree Star Cosmetics, die am Starttag neue Produkte bestellen wollen/müssen, die es in Europa dann eventuell noch nicht gibt: Man kann bei dem von JSC bevollmächtigten amerikanischen Händler Beautylish bestellen, denn dort zahlt man niedrigere/keine Versandkosten, die Zollabwicklung wird automatisch übernommen und die Lieferung ist meiner Erfahrung nach schneller als bei JSC selbst. Siehe dazu auch: Soll man Make-up-Produkte von Jeffree Star bei Jeffree Star Cosmetics direkt oder bei Beautylish kaufen?.)

Schön wäre es, wenn der deutsche Zoll die Abwicklung vereinfachen und kundenfreundlicher gestalten würde (Hallo, Digitalisierung!) - denn die Gebühren finde ich weniger belastend (wir zahlen hier ja auch Umsatzsteuer) als den Aufwand und die Angst, nicht rechtzeitig auf den Bescheid vom Zollamt reagieren zu können oder - wenn man die nachträgliche Verzollung per DHL in Anspruch nimmt - nicht zuhause zu sein, wenn die Ware gebracht wird (denn eine terminliche Ankündigung gibt es nicht) oder - was richtig ärgerlich ist - wenn man da ist, das Haus sogar tagelang nicht verlässt, um keine Lieferung zu verpassen, aber der Zusteller nicht klingelt, sondern einen Zettel in den Briefkasten wirft, man müsse das Paket bei der Post abholen).

Ich fände eine Information per E-Mail, SMS o. A. und die Möglichkeit auf einer Zoll-Website online zu bezahlen (mit Angabe einer Vorgangsnummer o. Ä.) beispielsweise eine praktikable Lösung für viele Menschen und Unternehmen, die auch den Zoll entlasten und unnötige Kontakte (Corona-Pandemie) vermeiden würde.

* Werbelink

Disclaimer:
Die Regeln können sich weiter ändern. Ich recherchiere zwar sorgfältig und trage manche Änderungen und neue Erfahrungen nach, aber alle Angaben hier sind ohne Gewähr. Gültige Auskunft zu Zoll und Abgaben finden Sie bei zoll.de.

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